Absatz 2 | Absatz 2 | |
||22.01.1969 ||"[[Schrittmacherkonferenz]]" in Halle (bis 22.1.) zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität || | ||22.01.1969 ||"[[Schrittmacherkonferenz]]" in Halle (bis 23.1.) zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität || | |
Absatz 20 | Absatz 20 | |
||03.10.1969 ||Das zweite Programm des [[Deutscher Fernsehfunk|Deutschen Fernsehfunks]] wird eröffnet, ein Teil des Programms wird in Farbe gesendet <br>Der Fernsehturm am Berliner Alexanderplatz nimmt den Sendebetrieb auf || | ||03.10.1969 ||Das zweite Programm des [[Deutscher Fernsehfunk|Deutschen Fernsehfunks]] wird eröffnet, ein Teil des Programms wird in Farbe gesendet || | |
||03.10.1969 ||Der [[Fernsehturm]] am Berliner Alexanderplatz nimmt den Sendebetrieb auf || | ||
||04.10.1969 ||Eröffnung des Kulturparks im Plänterwald in Berlin || | ||04.10.1969 ||Eröffnung des Kulturparks im Plänterwald in Berlin || | |
Absatz 24 | Absatz 25 | |
||28.10.1969 ||Bundeskanzler [[Willy Brandt]] erklärt sich bereit, die Existenz der DDR als zweiter deutscher Staat zu akzeptieren und gleichberechtigte Verhandlungen zwischen den deutschen Staaten aufzunehmen || | ||28.10.1969 ||Bundeskanzler [[Willy Brandt]] erklärt sich bereit, die Existenz der DDR als zweiter deutscher Staat zu akzeptieren und gleichberechtigte Verhandlungen zwischen den deutschen Staaten aufzunehmen || | |
||19.11.1969 ||Die [[Puhdys]] geben in [[Freiberg]] ihr erstes Konzert || | ||
||25.11.1969 ||Die Bundesregierung bietet Polen Verhandlungen über alle anstehenden Fragen ohne Vorbedingungen an || | ||25.11.1969 ||Die Bundesregierung bietet Polen Verhandlungen über alle anstehenden Fragen ohne Vorbedingungen an || | |
||28.11.1969 ||Abkommen über den visafreien Reiseverkehr zwischen der Sowjetunion und der DDR || | ||
||18.12.1969 ||[[Walter Ulbricht]] schlägt Bundespräsident Heinemann die Aufnahme gleichberechtigter Beziehungen zwischen DDR und BRD vor || | ||18.12.1969 ||[[Walter Ulbricht]] schlägt Bundespräsident Heinemann die Aufnahme gleichberechtigter Beziehungen zwischen DDR und BRD vor || |
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