Hallstein-Doktrin

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Die so genannte Hallstein-Doktrin war ein außenpolitischer Grundsatz der BRD, der vom Beginn der 50er Jahre bis Mitte/Ende der 60er Jahre die auswärtigen Beziehungen der BRD prägte und die Staatliche Anerkennung der DDR durch Drittländer in diesem Zeitraum weitgehend blockierte.

Namensgeber war Walter Hallstein, der von 1951 bis 1958 den Posten des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt der BRD bekleidete. Ab Herbst 1955 wurde die zuvor im Einzelfall praktizierte Linie zur offiziellen und allgemein gültigen "Doktrin" in der BRD-Außenpolitik.

In der Hallstein-Doktrin manifestierte sich der Alleinvertretungsanspruch der BRD (siehe dort). Wenn ein Drittstaat diplomatische Beziehungen mit der DDR aufnehmen wollte - faktisch gleichbedeutend mit einer Staatlichen Anerkennung -, so drohte diesem Staat der Abbruch bestehender diplomatischer Beziehungen zur BRD (oder die künftige Nichtaufnahme solcher Beziehungen, sofern noch keine Botschafter ausgetauscht waren).

Die Hallstein-Doktrin machte es im Resultat also unmöglich, dass ein Staat gleichzeitig diplomatische Beziehungen zur BRD und zur DDR unterhalten konnte.

Ausgenommen von diesem Prinzip waren nur die diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion, welche die DDR sofort nach der Staatsgründung anerkannt hatte. Die SU war als "Supermacht" für die BRD politisch zu einflussreich, um sie mit einem einseitigen Beziehungsabbruch zu verärgern.

Die Hallstein-Doktrin wurde in zwei Fällen rigoros angewandt. Betroffen waren die damaligen blockfreien Staaten Jugoslawien (1957) und Kuba (1963). Beide Staaten hatten diplomatische Beziehungen zur DDR aufgenommen, woraufhin die BRD ihre zuvor bestehenden Beziehungen abbrach.

Der von der bundesdeutschen Regierung erwünschte Abschreckungseffekt dieser Maßnahmen, die v.a. auch handfeste ökonomische Konsequenzen für die betroffenen Länder mit sich brachten, stellte sich ein. Erst zur Regierungszeit Willy Brandts ? gelang der DDR die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit weiteren Staaten (siehe Staatliche Anerkennung).

Mit dem Grundlagenvertrag ? 1972 wurde die Hallstein-Doktrin endgültig außer Kraft gesetzt.






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