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* Im Heft 10/1988 erschienen mehrere kritische Artikel zu [[Stalin]]. Dieses Heft wurde nicht (nur teilweise) ausgeliefert. | * Im Heft 10/1988 erschienen mehrere kritische Artikel zu [[Stalin]]. Dieses Heft wurde nicht ausgeliefert. | |
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Ein '''Verbot''' des Sputnik gab es nicht: Die Zeitschrift wurde "nur" gestrichen: Dies war ausreichend, weil es praktisch nur den Vertriebsweg über den [[Postzeitungsvertrieb]] gab. Der Unterschied liegt in der Strafbarkeit und in der Verfügbarkeit: Auch das "Readers Digest" war in der DDR nie verboten - aber auch nicht verfügbar. | Die Streichung von der Postzeitungsliste war ein faktisches Verbot der Zeitschrift für die DDR. In der [[Postzeitungsvertrieb]]sanordnung fand sich der Passus, dass nur solche Presseerzeugnisse in der DDR zugelassen seien, die in der Postzeitungsliste verzeichnet sind. Damit waren alle übrigen Presseerzeugnisse verboten. Auch wenn es zu keiner bekannten Strafverfolgung für den Besitz des Sputnik nach dem 20.11.1988 gekommen ist, so hat die theoretische Möglichkeit bestanden. | |
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Ab [[20.11.1989]] wurde der Sputnik in der DDR wieder in den Zeitungsvertrieb aufgenommen. | Ab [[20.11.1989]] wurde der Sputnik in der DDR wieder in den Zeitungsvertrieb aufgenommen. |
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