Absatz 3 | Absatz 3 | |
Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung, um "unmoralischen Verhalten" (meist vergeblich) vorzubeugen. Ein Heimleiter war als Chef eingesetzt. | Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung, um "unmoralischen Verhalten" (meist vergeblich) vorzubeugen. Ein Heimleiter war als Verwaltungschef eingesetzt. Eine spezielle Form waren die Lehrlingswohnheime für Jugendliche in Ausbildung ab 16 Jahren. Hier waren zusätzlich Sozialpädagogen o.ä. als hauptberufliche Betreuer eingesetzt. | |
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Baulich konnte ein Wohnheim eine einfache ehemalige Zwangsarbeiterbaracke aus dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu einem relativ komfortablen normalen Wohnblock in einem Plattenbaugebiet sein. Dies hing nur von den Möglichkeiten des Betriebes ab. | Baulich konnte ein Wohnheim von einer einfachen ehemaligen Zwangsarbeiterbaracke aus dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu einem relativ komfortablen normalen Wohnblock in einem Plattenbaugebiet alles sein. Dies hing von den Möglichkeiten und der Bedeutung des Betriebes ab. |
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