Absatz 1 | Absatz 1 | |
Internatsartige Unterbringung für alleinstehende Werktätige, die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten. Arbeiterwohnheime wurden auch zur Unterbringung der ausländischen [[Vertragsarbeiter]] (aus Angola, Mocambique, Kuba, Vietnam) genutzt. | Internatsartige Unterbringung für alleinstehende [[Werktätige]], die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des allgemeinen Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten bzw. in einer eigenen Wohnung allein nicht zurecht gekommen wären. Arbeiterwohnheime wurden auch zur Unterbringung der ausländischen [[Vertragsarbeiter]] genutzt. | |
Absatz 3 | Absatz 3 | |
Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung, um "unmoralischen Verhalten" (vergeblich) vorzubeugen. | Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung, um "unmoralischen Verhalten" (meist vergeblich) vorzubeugen. Ein Heimleiter war als Verwaltungschef eingesetzt. Eine spezielle Form waren die Lehrlingswohnheime für Jugendliche in Ausbildung ab 16 Jahren. Hier waren zusätzlich Sozialpädagogen o.ä. als hauptberufliche Betreuer eingesetzt. | |
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