Nach der Gründung der DDR wurde unter strenger Aufsicht der sowjetischen Besatzungsmacht eine Justizverwaltung einschließlich Ministerium eingerichtet.
Die Gesetze aus dem kaiserlichen Deutschland, der Weimarere Republik und dem Dritten Reich wurden allmählich durch neue ersetzt. Beispielsweise galt anstelle des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Zivilgesetzbuch.
Bis Ende der 80er Jahre gab es keine juristischen Mittel, eine staatliche Maßnahme/Entscheidung anzufechten Dies betraf alle Ebenen der Verwaltung.
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