Nach der Gründung der DDR wurde unter strenger Aufsicht der sowjetischen Besatzungsmacht eine Justizverwaltung einschließlich Ministerium eingerichtet.
Die Gesetze aus dem kaiserlichen Deutschland, der Weimarere Republik und dem Dritten Reich wurden allmählich durch neue ersetzt. Beispielsweise balt anstelle des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Zivilgesetzbuch.
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