Unter der Bezeichnung Kulturgroschen war der Aufschlag von 5 oder 10 Pfennig (= ein Groschen) auf Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen bekannt. Den Kulturgroschen gab es auch bei Schallplattenpreisen. Die Höhe des Aufschlags richtete sich nach dem Grundpreis, so hatten (die stark staatlich subventionierten) Eintrittskarten einen "schiefen" Preis von z.B. 1,05 oder 20,10 Mark der DDR ?. Damit sollten Kultureinrichtungen durch die Besucher mit gefördert werden.
Die heutige gleichnamige Auszeichnung des "Deutschen Kulturrates" hat mit dem ursprünglichen Begriff nur den Namen gemein.
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