Die Arbeiter- und Bauerninspektion wurde auf Beschluss des ZK der SED und des Ministerrates 1963 gebildet, zur staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle durch berufene bzw. gewählte Vertreter der Werktätigen.
Geleitet wurde die ABI zentral durch das Komitee der ABI als Organ des ZK. Darunter gab es die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees im jeweiligen Verantwortungsbereich.
Als Kontrollorgane der Parteiorganisation arbeiteten in den Betrieben und Genossenschaften ABI-Kommissionen und in den Städten, Gemeinden und Wohngebieten Volkskontrollausschüsse.
Die ABI hatte formell weitreichende Befugnisse und arbeitete mit Arbeiterkontrolleuren und den Kontrollposten der FDJ zusammen. Sie war berechtigt, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen im Zuständigkeitsbereich zu nehmen, Empfehlungen an Staats- und Wirtschaftsorgane zu geben und Rechenschaft von den zuständigen Leitern über die Beseitigung von Mängeln zu fordern.
Der tatsächliche Einfluss der ABI war eher gering, sie wurde insbesondere vom ZK-Sekretär für Wirtschaft Günter Mittag mißtrauisch beobachtet, da sie oftmals seine verfälscht-optimistischen Wirtschaftsberichte durch ihre Kenntnis der Realität in Frage stellte. Frustriert über die Einflusslosigkeit, wurden daher durch die ABI auch Erkenntnisse an das Satiremagazin "Eulenspiegel" oder die kritische Fernsehsendung "Prisma" vertraulich abgegeben, um überhaupt etwas zu bewirken.
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