Absatz 3 | Absatz 3 | |
Innerhalb eines Wehrlagers waren die olivfarben uniformierten Jugendlichen in Zügen zu je 100 Mann und darunter in Gruppen zu etwa 10 Mann organisiert. Das Verlassen des Lagers war für diese ein- bis zwei Wochen untersagt, es gab keinen Ausgang. | Innerhalb eines Wehrlagers waren die olivfarben uniformierten Jugendlichen in Zügen zu je 100 Mann und darunter in Gruppen zu etwa 10 Mann organisiert. Das Verlassen des Lagers war in diesen ein- bis zwei Wochen, wenn überhaupt, eingeschränkt, beispielsweise an einzelnen Abenden und für wenige Stunden möglich ("Ausgang"). | |
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