Absatz 1 | Absatz 1 | |
Nach der Gründung der DDR wurde unter strenger Aufsicht der sowjetischen Besatzungsmacht eine Justizverwaltung einschließlich Ministerium eingerichtet. | Die Justizverwaltung der neu gegründeten DDR wurde unter dem Gesichtspunkt des strikten Antifaschismus und des schrittweisen Überwindens der bürgerlichen Justiz aufgebaut. | |
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Dem Klassencharakter des sozialistischen Staates entsprechend, setzte die Justiz das Primat der Politik durch. | ||
Bis Ende der 80er Jahre gab es keine juristischen Mittel, eine staatliche Maßnahme/Entscheidung anzufechten Dies betraf alle Ebenen der Verwaltung. | Juristische Mittel, eine staatliche Maßnahme/Entscheidung anzufechten, waren sehr stark eingeschränkt. | |
| Eine "Verwaltungsgerichtsbarkeit" existierte nicht. | |
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