Absatz 1 | Absatz 1 | |
Nomenklaturkader waren Personen mit hohen leitenden Funktionen in Staat und Partei. Die dazu berufenen Funktionäre mußten zuvor ausdrücklich vom ZK der SED bestätigt werden. | Nomenklaturkader waren [[Leiter]] deren Funktion zu einer [[Kadernomenklatur]] gehörte. | |
Dafür gab es nach sowjetischen Vorbild auch eine Nomenklaturaordnung in der alle genehmigungspflichtigen Funktionen genau aufgelistet wurden, dies waren z.B. Institutsdirektoren, Direktoren der grossen Kombinate, 1. Sekretäre der Kreis- und Bezirksleitungen uva. | Dafür gab es nach sowjetischen Vorbild auch eine Nomenklaturordnung in der alle genehmigungspflichtigen Funktionen genau aufgelistet wurden, dies waren z.B. Institutsdirektoren, Generaldirektoren der grossen Kombinate, 1. Sekretäre der Kreis- und Bezirksleitungen uva. | |
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