Absatz 1 | Absatz 1 | |
In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde. | In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde. | |
Die Bürger zahlten lediglich den [[SV-Beitrag]], weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. | Der monatlich zu entrichtende [[SV-Beitrag]] für die Kranken- und Rentenversicherung (beide wurden von der Gewerkschaft FDGB verwaltet und organisiert) betrug 20 % des Bruttoeinkommens und wurde je zur Hälfte vom Werktätigen und dem Betrieb getragen, die Höchstbemessungsgrenze war 600 Mark, bei Mitgliedern der FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) 1200 Mark; weitere direkte Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Kinder und Ehepartner waren beitragsfrei mitversichert, nicht werktätige Familienmitglieder konnten sich für 0,50 Mark/Monat freiwillig rentenversichern. | |
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Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gab es nicht. Alle verschreibungspflichtigen Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985. | Alle vom Arzt verschriebene Medikamente waren kostenlos. Die Einfuhr von Medikamenten aus dem nichtsozialistischen Ausland in die DDR war untersagt bis 1985. | |
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Die ambulante Grundversorgung erfolgte durch [[Poliklinik|Poliklinken]]; in den späten 80er Jahren wurden die Probleme der Polikliniken vergleichsweise offen diskutiert: Es wurde staatlicherseits überlegt, das Hausarztprinzip in der DDR wieder einzuführen. | Die ambulante medizinische Versorgung erfolgte in privaten und staatlichen Praxen, Ambulatorien und [[Poliklinik|Poliklinken]]. | |
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