Zentralismus

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Grundlegendes Organisations- und Leitungsprinzip der DDR war gemäß der sozialistischen Staatslehre der demokratische Zentralismus (d.Z.). Dieses Prinzip galt sowohl für die Organisationsstrukturen der SED (der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse) als auch für den gesamten Staatsapparat.

Die zusätzliche Bezeichnung demokratisch sollte den Unterschied zum Zentralismus in den spätfeudalistischen bzw. absolutistischen Gesellschaftsordnungen (etwa im Frankreich Louis XIV.) verdeutlichen.

Der demokratische Zentralismus in der DDR sollte eine Einheit bilden aus zentraler Leitung und Planung sowie demokratischer Mitbestimmung und Initiative. Während im nichtsozialistischen Ausland diese beiden Komponenten für unvereinbar gehalten wurden, sollte sich nach sozialistischer Staatstheorie gerade im demokratischen Zentralismus das demokratische Wesen der sozialistischen Gesellschaft zeigen.

"Der d.Z. ist die Gewähr für ein absolut reibungsloses und einheitliches Funktionieren des gesellschaftlichen Lebens auf allen Gebieten und in allen Orten des Landes. Als Organisations- und Leitungsprinzip der sozialistischen Kader findet der d.Z. seinen Ausdruck in der Wählbarkeit der Organe der Staatsmacht - der Volksvertretungen - und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern, in der Verbindlichkeit der Gesetze und Beschlüsse von oben nach unten, in der schöpferischen Mitwirkung der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Beschlüsse und in der Durchsetzung einer bewußten Staatsdisziplin zu ihrer Verwirklichung."

-- Zitat aus Wörterbuch zum sozialistischen Staat. Dietz Verlag, Berlin 1974






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