Schulferien

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Die für alle Schüler in der gesamten DDR einheitlichen Schulferien summierten sich in den 70er und 80er Jahren pro Schuljahr ? auf über 110 Tage (Wochenenden mitgerechnet). In der Regel war der jeweils letzte Schultag ein Freitag, erster Ferientag war offiziell der Samstag. Der erste Schultag nach den Ferien war meist ein Montag.

Im Einzelnen gab es folgende Ferien:

  • Sommerferien
    • auch große Ferien genannt
    • typischerweise während der Monate Juli und August
    • Dauer: mindestens 8 Wochen +1 Wochenende (Anmerkung: Eine längere Feriendauer als 8 Wochen konnte sich durch einen Schulbeginn des 1. September mitten in der Woche ergeben, während die Zeugnisse davon unberührt immer freitags ausgegeben wurden)
    • Beginn faktisch nach der Ausgabe der Zeugnisse für das vergangene Schuljahr ? - an einem Freitag -; das neue Schuljahr ? begann dann gut 8 Wochen später am Montag (relative Ausnahmen: Einschulung sowie ggf. GST-Lager in Klasse 11)

  • Herbstferien
    • im Oktober
    • Dauer: 1 Woche +1 WE, also 9 Tage

  • Ferien zum Jahreswechsel
    • ab kurz vor Weihnachten bis kurz nach dem Jahreswechsel

  • Winterferien
    • im Februar
    • Dauer: 3 Wochen +1 WE (23 Tage)
    • typischerweise während der 2.-4. Februarwoche
    • Beginn nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse

  • Frühjahrsferien
    • im Mai
    • Dauer: 1 Woche +1 WE (9 Tage)

Außerdem gab es "lange Wochenenden" zu Ostern (durch Karfreitag) sowie Pfingsten (druch Pfingstmontag), außerdem waren der 7. Oktober und der 1. Mai schulfrei (am 1. Mai galt allerdings - außer in kleinen Orten - die Teilnahme oder das Zusehen bei der Maidemonstration anstelle des Unterrichts quasi als Pflichtveranstaltung).


Abweichungen einzelner Schüler von den zentral vorgegebenen Terminen, etwa wegen Reiseplänen der Eltern (also vorzeitiger Ferienantritt oder "Überziehen" um 1-2 Tage) waren unerwünscht und wurden von den Schulleitungen nur ausnahmsweise genehmigt. Bei verweigerter Genehmigung gab es natürlich die Möglichkeit, das Kind als "krank" zu melden; solch "verdächtiges" Verhalten konnte aber Konsequenzen haben - einen Hausbesuch der Klassenlehrerin, eine "Aussprache" vor dem Elternaktiv oder Ähnliches.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.