Die überwiegende Mehrheit der öffentlichen, also allgemein zugänglichen Gaststätten wurde von der volkseigenen HO betrieben, dafür gab es je nach Größe regionale Organisationen, die als HO-G ? firmierten.
(HO-)Gaststätten mit besonderem Angebot hießen allerorten Gastmahl des Meeres ? (Fischrestaurant), Goldbroiler ?, Zum Goldbroiler ? oder Broilerbar ? (Geflügel, meist Hähnchen) und dergleichen.
Deutlich weniger Restaurants und Hotels wurden von Konsumgenossenschaften bewirtschaftet.
Besonders kleinere Gaststätten, Cafés, Bars und Kneipen (wie auch Hotels) befanden sich in privatem Eigentum.
Auf Bahnhöfen, am Flughafen Berlin-Schönefeld und Autobahn-Tankstellen betrieb die MITROPA Gaststätten (neben ihren mobilen Einrichtungen in Zügen und auf Schiffen).
In den Ferienhäusern der Gewerkschaft oder von Betrieben und VOB, wie auch in den (von einer HO betriebenen) (auch Spitzen-)Hotels waren entsprechend anspruchsvolle Gaststätten gelegentlich der Öffentlichkeit zugängig.
Die Kapazitäten von Küche und Gastraum lagen deutlich unter der Nachfrage, Anstehen vor und während der Öffnungszeit war die Regel. Das auch in anderen Ländern übliche Schild am Gaststätteneingang:
Sie werden plaziert!
(d.h. Platzzuweisung nur durch einen Kellner) entsprach hier nicht einem besonderen Service der Gaststätte sondern diente wie auch anderswo in der DDR schlicht der Verwaltung des Mangels.
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