Initiative Frieden und Menschenrechte

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Mitglieder der IFM u.a. Martin Böttger, Bärbel Bohley (später NF) , Werner Fischer, Peter Grimm, Ralf Hirsch, Gerd Poppe, Ulrike Poppe (später DJ) , Lotte Templin, Wolfgang Templin Ibrahim Böhme (spääter SDP) und Reinhard Weißhuhn

Am 11. März 1989 veröffentlichte sie einen Aufruf zur landesweiten Zusammenarbeit von BürgerInnen. Dieser 1. Aufruf ist mir leider nicht verfügbar und müßte nachgeliefert werden.

Einen zweiten Aufruf veröffentlichte die IFM am 28.10.1989 als vorläufige Fassung. Ob es eine endgültige Fassung von diesem Papier überhaupt gab ist mir nicht bekannt. Tatsache ist, daß diese Friedensguppe sehr schnell in anderen Gruppen aufging (siehe Gründungsmitglieder) und so sehr schnell an Bedeutung verlor.

Der 2 Aufruf hier:


Selbstverständnis der Initiative Frieden und Menschenrechte (Vorläufige Fassung)

Am 11. März 1989 veröffentlichte die Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM) Berlin einen Aufruf, auf den hin sich am heutigen Tag Menschen aus allen Teilen der DDR zusammenfanden, um erste Schritte einer künftigen landesweiten Zusammenarbeit zu beraten sowie die dazu notwendigen Strukturen zu entwickeln.

Die aktuelle Entwicklung in der DDR bestätigt uns in den Aussagen des Aufrufs vom 11.3.89. Inzwischen sind Gruppierungen unterschiedlicher Struktur und Breite entstanden. Für die IFM bedeutet das gegenüber dem Aufruf vom 11.3. die Ausrichtung auf einen höheren Grad an inhaltlicher Verbindlichkeit und Profilbestimmung im Spektrum der neugegründeten Initiativen und Vereinigungen.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit soll auf der Behandlung von Menschenrechtsfragen in der DDR und im Ausland sowie auf der Diskussion von Modellen der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Selbstbestimmung liegen.

Unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in Parteien, Organisationen und Vereinigungen, von ihrer Zugehörigkeit zu anderen Bürgerinitiativen und Basisgruppen, zu Kirchen oder Religionsgemeinschaften, von ihrer sozialen, ethnischen oder nationalen Zuordnung können alle Menschen in der IFM mitarbeiten, die sich den folgenden zentralen Aussagen verpflichtet fühlen:

1. Frieden und Menschenrechte sind voneinander nicht zu trennen. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

2. Die IFM begrüßt alle Vorschläge, die zur Abrüstung und Entmilitarisierung beitragen. Frieden ist nicht durch die Regierenden allein erreichbar, sondern bedarf der "Entspannung von unten" und der "Einmischung in eigene Angelegenheiten".

3. Innerer und äußerer Frieden gehören zusammen. Deshalb unterstützt die IFM Konzepte der sozialen Verteidigung, der Friedenserziehung, der "inneren Abrüstung" von Polizei, Sicherheitsapparat und paramilitärischen Strukturen. Sie betont die Notwendigkeit der Einführung eines zivilen Wehrersatzdienstes im sozialen Bereich und das Recht auf Wehrdienstverweigerung.

4. Die IFM handelt unter Verzicht auf jegliche Gewalt. Sie ermutigt zu Zivilcourage und gewaltfreien Formen des Widerstandes gegen alle Erscheinungen von Unfrieden und Diskriminierung und gegen die Mißachtung der Menschenrechte.

5. Die IFM wendet sich gegen alle autoritären Strukturen, gegen die Verherrlichung von Gewalt, gegen die Ausgrenzung von Minderheiten. Sie sieht die Notwendigkeit, sich aktiv mit rassistischen und faschistischen Argumentationen auseinanderzusetzen und deren Wurzeln zu beseitigen.

6. Die Menschenrechte sind unteilbar. Mit dem Hinweis auf vorhandene soziale Rechte dürfen nicht die politischen Rechte geringgeschätzt werden - und umgekehrt.

7. Ohne Rechtsstaatlichkeit und politische Gewaltenteilung sind Menschenrechte nicht durchzusetzen. Rechtsstaatlichkeit ist nur erreichbar, wenn Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz besteht, wenn unter öffentlicher Kontrolle formulierte Gesetze eindeutig Kompetenzen festlegen und willkürliche Entscheidungen ausschließen, wenn unabhängige Instanzen in der Lage sind, Entscheidungen staatlicher Behörden zu relativieren oder rückgängig zu machen. Die IFM setzt sich für die Veränderung bzw. Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen ein, die die Verwirklichung der politischen und sozialen Rechte behindern. Insbesondere erarbeitet sie Vorstellungen zu Neuformulierungen von Gesetzen einschließlich der Verfassung, die die politischen und individuellen Rechte und Freiheiten betreffen.

8. Unabhängig von der Garantie dieser Rechte und Freiheiten handelt die IFM auf der Grundlage des Prinzips der Legitimität, was unter anderem bedeutet, Grundrechte ungeachtet staatlicher Restriktionen wahrzunehmen.

9. Die IFM berücksichtigt den tatsächlich vorhandenen Pluralismus von Meinungen und Interessen. Sie wird stets versuchen, Öffentlichkeit herzustellen, eine freie und unbehinderte Information und Kommunikation zu erreichen. Ihre Breitschaft zum Dialog erstreckt sich auf alle gesellschaftlichen Kräfte - innerhalb des eigenen Landes wie auch über Landesgrenzen hinweg.

10. Der Entwicklung von Demokratie steht die Festschreibung der Vormachtstellung einer Klasse, Schicht, Gruppe oder Partei diametral entgegen. Für die DDR ist die Trennung von Partei, Staat und Gesellschaft notwendig.

11. Die IFM befürwortet dezentrale und selbstverwaltete Strukturen überall in der Gesellschaft. Mitbestimmung und öffentliche Kontrolle müssen in allen Bereichen garantiert sein, z.B. mittels unabhängiger Gewerkschaften, Interessen - und Betroffenenverbänden. Parlamentarische Demokratie muß durch direkte Demokratie, z.B. Volksbegehren und Volksentscheide ergänzt werden, wobei die Menschenrechte nicht zur Disposition stehen.

12. Die Entwicklung der Wirtschaft muß sich unter Wahrung der menschlichen Integrität und der Erhaltung der natürlichen Umwelt vollziehen. Die IFM tritt für eine ökologisch orientierte Politik ein. Sie richtet sich gegen die unreflektierte Propagierung von Hochtechnologien, "Wohlstand" und "Wachstum", insbesondere wendet sie sich gegen alle Technologien, die die zukünftigen Generationen und heute schon die Völker der "Dritten Welt" belasten.

13. Unabhängigkeit und Vielfalt des geistig-kulturellen Lebens sind Grundbestandteile menschlicher Zivilisation. Die IFM hält daher eine Öffnung auf den Gebieten der Kultur, in der Kunst, der Wissenschaft und der Bildung für dringend geboten. Als besonders wichtiges Aufgabenfeld sieht sie eine grundsätzliche und seit langem überfällige Reform des Erziehungs- und Bildungswesens an. Den vielfältigen und komplizierten Problemen der nächsten Jahrzehnte ist nur zu begegnen, wenn jede Generation als eine mündige und sich selbst verantwortliche einer für sie offenen Zukunft entgegengehen kann.

14. Die volle Durchsetzung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte, verbindet sich auf besondere Weise mit den Rechten der Frauen, der Kinder, der Alten und der Behinderten sowie mit den Rechten der in der DDR lebenden Ausländer, der nationalen, ethnischen und anderen Minderheiten.

15. Die IFM übt Solidarität mit jenen Menschen, deren Rechte verletzt werden und deren Würde mißachtet wird, wo auch immer das geschieht. Sie wird nach ihren Möglichkeiten darüber informieren und konkret Rechtshilfe anbieten. Sie wird sich um Kontakte und Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen bemühen.

16. Die Arbeit der IFM soll der Entwicklung einer demokratischen und selbstbestimmten DDR im Kontext einer gesamteuropäischen friedlichen, gerechten, sozialen und ökologisch orientierten Ordnung dienen. Die IFM geht von der Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen aus - mit dem Ziel, sie letztendlich zu überwinden. Nur in dem Maße, wie dieses Ziel näherrückt, wird eine weitere Annäherung der beiden deutschen Staaten möglich sein.

Berlin, d. 28. Oktober 1989


Die Zeitschrift der IFM, "Grenzfall", erschien mit Unterbrechungen (1988 komplett nicht) ab Juni 1986.

Zur Volkskammerwahl am 18.03.1990 bildeten die IFM, das NF und DJ eine gemeinsame Liste mit dem Namen [[Wahlbündnis 90: Bürger für Bürger]]

Zur Bundestagswahl am 02.12.1990 ging die Initiative Frieden und Menschenrechte mit dem Neuen Forum, Demokratie Jetzt, Grüner Liga, Die Grünen (DDR), Unabhängiger Frauenverband, Vereinigte Linke und Die Grünen (BRD) eine Listenverbindung unter dem Namen.: Die Grünen/Bündnis 90-BürgerInnenbewegungen ? ein.

1993 verschmolz dieses Wahlbündnis zur gesamtdeutschen Partei Bündnis90/Die Grünen ?






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.