Gemeindeverband

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Weil die Verwaltung kleiner Gemeinden und Städte zu viele Arbeitskräfte erforderte, schuf die Verfassung von 1968 die Möglichkeit der Gründung von Gemeindeverbänden. Verschiedene kommunale Aufgaben sollten gemeinsam gelöst werden. So wurde die Haushaltsführung der Mitgleidsgemeinden zentral betrieben. Gleichzeitig sollte damit das Ziel der "Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Land an die Stadt" erreicht werden.





Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.